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Öffnungszeiten des Sekretariats

Das Sekretariat ist in der Regel jeden Mittwoch von 09:00 bis 13:00 Uhr, und von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
 
Arbeitsgruppe USO-Charta Drucken E-Mail
Donnerstag, 30. November 2006

Ausgangslage 

Am ersten internen Workshop des Amtsjahres 2004/2005 wurde die Arbeitsgruppe "Partizipation" gegründet, welche sich mit dem Thema aktiver Schülerpartizipation an der Schule auseinandersetzen sollte. Schon bald nach ihrer Gründung legte die Arbeitsgruppe dem Vorstand ein Dokument, die USO-Charta genannt, vor. Da es von nun an Aufgabe dieser Arbeitsgruppe war, diese Charta zu bearbeiten, wurde sie entsprechend umbeannt. Die Arbeitsgruppe präsentierte mit ihrer Charta einen Forderungskatalog, der die wesentlichen Grundvoraussetzungen für eine aktiv partizipierende Schülerorganisation beinhaltete. Sie führte am Workshop in Münchenstein zudem eine Art Vernehmlassung unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch. Zur Generalversammlung in Luzern legte die Arbeitsgruppe ihren Entwurf der Charta vor, der durch die Generalversammlung noch geändert und nach langer Diskussion verabschiedet wurde. Das verabschiedete Dokument hat folgenden Inhalt:

Im Wissen, dass ein funktionierender Staat selbständig denkende Menschen braucht, die fähig sind, ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft wahrzunehmen, und im Glauben, dass es Aufgabe der Schule ist, die Entwicklung dieser Fähigkeiten zu fördern, stellt die Union der Schülerorganisationen CH/FL folgende Forderungen:

  1. Jede Schule der Sekundarstufe II verfügt über eine funktionierende und demokratisch organisierte Schülerorganisation. Andernfalls ist es die Aufgabe der Schulleitung die Schülerschaft zur Gründung einer Schülerorganisation zu motivieren und deren Entstehung zu begünstigen.
  2. Jede Schülerorganisation bekommt von der Schule die nötige strukturelle Hilfe um ihre Arbeit verrichten zu können.
  3. Die Schülerorganisation ist in der Wahrnehmung ihrer vereinsmässigen Rechte vollkommen autonom.
  4. Die Schülerorganisation wird aktiv in die Leitung der Schule einbezogen und verfügt auf Wunsch über Einsitz in allen leitenden und strategischen Gremien der Schule.
Im jetzigen Amtsjahr wird es die Aufgabe der Arbeitsgruppe sein, die Ziele dieser Charta an bestimmten Schulen umzusetzen und die Ergebnisse zu evaluieren. Ein entsprechendes Konzept des AG-Leiters liegt vor, wurde aber noch nicht durch die Arbeitsgruppe und den Vorstand verabschiedet. Nach Beschluss des alten Vorstandes ist die Arbeitsgruppe im Rahmen der Charta zusätzlich mit folgenden Aufgaben betraut:

Verfassung von Musterstatuten

Um die Bildung einer autonomen Schülerorganisation zu beschleunigen, muss die Arbeitsgruppe rechtsgültige Statuten vorlegen, welche die Testorganisationen übernehmen können. Da diese Statuten zum einen möglichst kopiert werden sollen, zum anderen aber so kurz wie möglich gehalten werden müssen, werden zwei Versionen veröffentlicht: eine ausführliche Version und eine sehr kurze Version. Die ausführliche Version liegt vor und wurde durch einen Jus-Studenten auf ihre Rechtsmässigkeit überprüft. Die gekürzte Fassung befindet sich in Arbeit.

Abklärung rechtliche relevanter Grundlagen

Da viele Kantone Schülerorganisationen in ihren Gesetzen erwähnen, gilt es zu prüfen, inwiefern diese Bestimmungen relevant sind und wie stark sich die Schülerorganisation direkt auf das Zivilgesetzbuch abstützen sollte. So müssen prioritär die Fragen nach den häufig vorkommenden Zwangsmitgliedschaften (jede Schülerin und jeder Schüler einer Schule ist Mitglied seiner Schülerorganisation) und den Einflussmöglichkeiten der Schulleitung (Vetorecht bei Statutenänderungen) geklärt werden. Die Musterstatuten berufen sich vollständig auf das Zivilgesetzbuch und nehmen auf kantonale Besonderheiten keine Rücksicht.

Kontakt

Marius Wiher